Noch eine kleine Anekdote zu Zoll und Gebühren. Ich hatte kürzlich ein kleines Paket in England bestellt; Warenwert so um die 30 Franken. Jetzt hat dummerweise der Absender die Zolldeklarationen verwechselt und 130 Pfund Warenwert deklariert.
Für die darauf fällige Steuer von zirka 10 Franken hat die Post nochmals 25 Franken Gebühren für sich draufgeschlagen. Soweit so bekannt. Daraufhin habe ich bei der Postverwaltung nachgefragt, ob es möglich wäre, die Verzollung/Besteuerung zu korrigieren, die ja auf einer falschen Warenwertdeklaration beruht.
Die Antwort der Post war, dass sei im Prinzip schon möglich, aber dafür würde nochmals eine Gebühr von 40 Franken fällig! Da meine allfällige Rückerstattung sowieso tiefer sein werde, sehe man von davon ab.
Das nimmt kafkaeske Züge an, zu grotesk um sich darüber aufzuregen. Immerhin hatte der Absender Erbarmen und mir einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet.
Für die darauf fällige Steuer von zirka 10 Franken hat die Post nochmals 25 Franken Gebühren für sich draufgeschlagen. Soweit so bekannt. Daraufhin habe ich bei der Postverwaltung nachgefragt, ob es möglich wäre, die Verzollung/Besteuerung zu korrigieren, die ja auf einer falschen Warenwertdeklaration beruht.
Die Antwort der Post war, dass sei im Prinzip schon möglich, aber dafür würde nochmals eine Gebühr von 40 Franken fällig! Da meine allfällige Rückerstattung sowieso tiefer sein werde, sehe man von davon ab.
Das nimmt kafkaeske Züge an, zu grotesk um sich darüber aufzuregen. Immerhin hatte der Absender Erbarmen und mir einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet.